Häufige Fragen zur Elektrospeicherheizung und DRT-Aufladesteuerung  Hintergrundinformationen und Berichte aus der Elektroheizungs-Branche  FRAGE 1 Wozu dient der kleine rote Stellknopf in der Mitte des Ladereglers R850 bzw. R801 (35°C bis 90°C)? Der rote Stellknopf in der Mitte des Aufladereglers definiert, bei welcher "Kern"-Temperatur der Restwärmefühler die Aufladung der Speicherheizung begrenzen soll. Bei Fußbodenheizungen (Einstellbereich „F“) sind das typischerweise 55-60°C, bei Speicherheizgeräten (Einstellbereich „S“) 70-90°C.
FRAGE 2 Kann ich durch eine neue elektronische Regelung bis zu 30% Energiekosten einsparen? Prinzipiell ja. Der Heiz-Strom wird zwar nicht in der elektronischen Regelung verbraucht, sondern in den Heizmatten/Speicherheizgeräten, die weiterhin unverändert verwendet werden. Aber neue elektronische Regelungen bieten erweiterte Möglichkeiten zur Definition einer Temperatur-Absenkung (spezielle Tageszeiten, Urlaub, Wechselschicht, ECO-Betrieb, etc.) und können so zur Energieeinsparung beitragen. Wenn Ihre bisherige Regelung bereits angepasste und energiebewusste Temperaturen zu allen Betriebszeiten bereitstellt, wird die Energieeinsparung durch eine neue Regelungs- Elektronik (egal von welchem Hersteller) allerdings eher geringer ausfallen.
FRAGE 3 Müssen laut EnEV2009 alle Elektroheizungen bis spätestens 2020 ausgetauscht werden? 13.07.2013: NEIN. Der Bundestag hat das ursprünglich ab 2020 geplante Gesetz mit Inkrafttreten des EnEG-Änderungsgesetzes (13.07.2013) aufgehoben. 15.09.2012: NEIN. Die Bundesregierung streicht das Verbot von Nachtspeicheröfen! Nachtspeicherheizungen, die laut EnEV2009 bis 2020 ausgemustert werden sollten, dürfen einem Bericht zufolge nun doch weiter betrieben werden. Die neue Energieeinsparverordnung EnEV2012 (bzw. ...2013, ...2014) kippe das 2009 eingefügte Verbot, berichtet die “Wirtschaftswoche” unter Berufung auf die beteiligten Bundesministerien. Weil bis 2020 doppelt so viele erneuerbare Energie vorhanden sein dürfte wie heute, würden die Geräte als Speicher für den Stromüberfluss dringend gebraucht. 01.10.2009: NEIN. Die ursprüngliche Fassung der EnEV 2009 besagte (vereinfacht), dass Elektro-Speicherheizungen bis spätestens 2020 ausgetauscht werden müssen. In die verabschiedete und ab dem 01.10.2009 gültige EnEV2009 wurde allerdings noch ein §10a eingefügt, der die o.g. Aussage deutlich relativiert: - gilt NICHT für Elektro-Fußbodenspeicherheizungen (ausdrücklich in der EnEV2009 ausgenommen) - gilt nur bei Immobilien mit mehr als 5 Wohneinheiten. - eine nachträgliche Gebäudedämmung wirkt befreiend. - eine Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1995 wirkt befreiend. - der Umbau muss wirtschaftlich vertretbar sein. Gerade vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Energiekosten für fossile Brennstoffe und der ungelösten CO2-Umweltbelastung wird die ökonomische und ökologische Wirtschaftlichkeit einer Heizungsumstellung sicher nicht darstellbar sein. Im Gegenteil: Wir sind überzeugt, dass die Stromheizung in den nächsten Jahren eine Renaissance erleben wird. Den genauen Gesetzes-Text der EnEV2009 (gültig ab 01.10.2009) finden Sie unter /Informationen/Technische Unterlagen/DRT-Steuer- und Regelgeräte/... Weiterführende Informationen finden Sie auch unter /Aktuelles/Elektroheizungs-Branche/...
FRAGE 4 Energieeinsparung - Welche Raumtemperaturen sind angemessen? Die Raumtemperatur in der Wohnung während der Heizperiode sollte um die 20°C betragen. Allgemein führt die Senkung der Raumtemperatur um 1°C zu einer Ersparnis von etwa 6% Heizenergie bzw. 125 Liter Öl (100 Liter Öl entspricht 1000 kWh) bzw. 300 kg CO2-Emissionen pro Haushalt und Jahr. Als Faustregel gilt: - Wohn- und Esszimmer sind mit 20 °C angemessen temperiert. - Das Badezimmer sollte mit 24 °C der wärmste Raum im Haus sein. - Für eine gesunde Nachtruhe sind 16 °C im Schlafzimmer ausreichend. - Für Kellerräume sind etwa 6 °C ausreichend. So kann es nicht zu Frostschäden kommen. - Grundsätzlich sollte die Temperatur in allen übrigen Räumen nachts auf 14 °C abgesenkt werden.
FRAGE 5 Was versteht man unter “Wärmeklau”? Der Wärmeklau ist eine Form der Wärmeübertragung zwischen einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses und kann dazu führen, dass die Heizkosten im gesamten Wohnhaus ungleichmäßig verteilt sind. Mieter aus Wohnungen, die in der Mitte des Hauses wohnen, profitieren normalerweise von den warmen Wohnungen außen herum, weil diese die eigene Wohnung vor Kälte schützen. Wird aber eine Wohnung in den Wintermonaten nicht oder nur sparsam beheizt, dann werden die Heizkosten der daran anschließenden Wohnungen höher sein. Für Mieter, die gleichzeitig für die anderen Wohnungen “mitheizen”, können die Heizkosten um bis zu 40% höher liegen als bei einem normalen Energieverbrauch. Durch die Heizkostenverordnung wird deshalb eine Abrechnung der Heizkosten zu 30-50% nach Flächenanteilen empfohlen. Die negativen Auswirkungen des Wärmeklaus werden auf diese Weise zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber wenigstens gemindert, weil damit auch unbeheizte Wohnungen an den Heizungs- Grundkosten beteiligt werden.
FRAGE 6 Kann ich meinen Nachtstrom-Anbieter wechseln? 22.11.2019: CHECK24 und VERIVOX bieten auf Ihren Portalen einen ganz einfachen Preisvergleich für Heizstrom an, und das bundesweit!. Einfach rechts auf einen der Buttons klicken. Nach Eingabe der Zählerart, der PLZ und der letzten Jahresverbräuche stehen sofort bis zu 20 Angebote alternativer Anbieter mit Jahresendpreis zur Verfügung. 03.09.2014: Und noch ein Anbieter stellt bundesweit Wärmestrom zur Verfügung, mit einem günstigen Festpreis pro kWh egal ob in der Nacht oder am Tag geladen wird. Für Stromkunden werden die Preise jetzt teilweise deutlich günstiger. www.e-wie-einfach.de/preisberechnung/waermestrom. 22.08.2014: Ein weiterer überregionaler Anbieter, Neckermann-Strom, bietet jetzt ebenfalls günstigen Wärmestrom für Elektrospeicherheizungen an. Damit setzt sich die Liberalisierung des Wärmestrommarktes fort. www.neckermann-strom.de. 13.03.2013: Ein DRT-Kunde aus 59227 Ahlen (RWE-Gebiet) hat den Wechsel von RWE zu E.VITA vorgenommen und spart seitdem 480,00 EUR pro Jahr (bisher 307,00 EUR pro Monat, jetzt 267,00 EUR pro Monat) für ein Einfamilienhaus. 21.03.2012: Die E.VITA GmbH in Stuttgart bietet jetzt eine überregionale Alternative als Stromlieferant für Ihre Nachtspeicherheizung an. Nach eigenen Angaben ist E.Vita oft günstiger als die vier großen, etablierten Anbieter. www.evita-energie.de. 01.07.2011: Zur Zeit noch nicht. Das Bundeskartellamt will aber für mehr Wettbewerb bei Heizstrom sorgen. Wer seine Wohnung oder sein Haus mit Strom beheizt, soll künftig von Wettbewerb profitieren. Das Bundeskartellamt hat mehr Transparenz durchgesetzt. Zusätzlich können viele Nutzer von Heizstrom mit Rückzahlungen und transparenteren Preisen rechnen. Wie das Bundeskartellamt am Mittwoch, den 29.09.2010 mitteilte, hat es Versorger zur Marktöffnung gezwungen. Die Energiekonzerne müssen unter anderem Kalkulationen offenlegen, damit Konkurrenten die Marktchancen von eigenen Angeboten berechnen können. Hunderttausende von Verbrauchern in Deutschland können als Ergebnis des Verfahrens zudem mit Kompensationsleistungen ihrer Heizstrom-Anbieter rechnen. Tochtergesellschaften der Versorger E.on und RWE verschieben etwa Preiserhöhungen oder bieten ihren Kunden Gutschriften an. Insgesamt würden 13 Versorger rund 530 000 Kunden in einem Umfang von 27,2 Millionen Euro entlasten, teilte das Kartellamt mit. Durch die nun durchgesetzten Verbesserungen werde alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. "Das Bundeskartellamt erhofft sich hiervon eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher."
FRAGE 7 Ich habe ein Haus mit Elektro-Fußbodenheizung gekauft. Mit welchen Heizkosten muß ich rechnen? Bei Fußbodenheizungen liegt der Anschlußwert der Fußbodenheizung üblicherweise bei 120...180 W/m². Bei einem Haus mit 120m² hat man also einen Anschlußwert von ca. 120m² x 120...180 W/m² = 14.4...21.6 KW. Erfahrungsgemäß kann man, je nach Dämmung des Hauses, pro m² mit einem Verbrauch von 100...150 KW/Jahr rechnen. Das entspricht bei einem Haus mit 120m² folgendem Jahresverbrauch: 120m² x 100...150 KW/Jahr = 12.000...18.000 KW/Jahr. Wenn man jetzt noch die Summe der KW mit den Kosten pro KW multipliziert, erhält man die theoretischen Heizkosten pro Jahr. Beispiel: 12.000...18.000 KW/Jahr x 0,11 EUR / KW = 1.320...1.980 EUR / Jahr. Bei guter Wärmedämmung erweist sich heute ein flächenbezogener Anschlußwert von 120 W/m² als ausreichend. Durch intensive Wärmedämm-Maßnahmen sind sogar Werte unter 100 W/m² möglich. Dementsprechend verringert sich natürlich auch deutlich der Gesamtverbrauch und damit die Heizkosten.
FRAGE 8 Ich habe eine (Eigentums-)Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Kann ich auch ein eigenes Zentralsteuergerät für meine Wohnung installieren? Ja. Es muß lediglich ein Außenfühler verlegt werden, der die Außentemperatur misst und an das Zentralsteuergerät meldet. Alternativ kann man auch unseren DRT-Funkfühler verwenden, der den gesamten Installationsvorgang zum Kinderspiel macht. Wenn genügend Platz in der elektrischen Verteilung vorhanden ist, steht der Installation eines eigenen Zentralgerätes nichts mehr im Wege. Mit der Installation des neuen Zentralsteuergerätes können Sie dann ab sofort auch alle Pluspunkte dieses Gerätes für sich nutzen, wie die individuelle Steuerung ihrer Heizung, das beleuchtete LCD-Display, die integrierte Sprachausgabe, die Sparfunktion mit der ECO-Taste, Urlaubs-Absenkungen oder den komfortablen PARTY-Betrieb mit behaglicher Wärme am späten Abend.
FRAGE 9 In meiner Elektro-Verteilung “knallt” irgendetwas fürchterlich laut, wenn die Heizung ein- oder ausschaltet. Sind das die DRT-Steuer-/Regelgeräte? Nein. Sowohl das Zentralsteuergerät als auch die Aufladeregler schalten sehr leise ein bzw. aus. Die lauten Schaltgeräusche werden von den Installations- Schützen verursacht, welche den Stromfluss zur elektrischen Speicherheizung schalten. Teilweise sind diese Schütze (bzw. werden sie mit der Zeit) nervtötend laut. Abhilfe schafft der Austausch dieser Schütze gegen die besonders leise und brummfreien FINDER-Schütze mit Gleichstrommagnet-Antrieb. Ihr Elektrofachmann vor Ort berät Sie sicher gerne. /Produkte/Installationstechnik...
FRAGE 10 Ich möchte neu bauen und eine Elektro-Fußbodenheizung installieren. Ist das nach der neusten Energieverordnung EnEV 2014 erlaubt? Prinzipiell ja. Die EnEV 2009 / 2014 schreibt für alle Neubauvorhaben deutlich gestiegene Wärmedämmmaßnahmen vor. Gerade diese gut gedämmten Niedrigenergiehäuser eignen sich hervorragend für den Einsatz einer Elektro-Fußbodenheizung. Die Aussagen der EnEV 2009 / 2014 zur Außerbetriebsetzung von Elektroheizungen (siehe auch Frage F03) ezogen sich auf schlecht isolierte Häuser mit alten Speicherheizgeräten und mehr als 5 Wohneinheiten. Elektro-Fußbodenheizungen sind bei der Außerbetriebsetzung ohnehin ausgeschlossen, weil sie einen sehr guten Wirkungsgrad und damit eine sehr gute Energienutzungs-Billanz aufweisen. In den nächsten Jahren erwartet die Elektro-Energiewirtschaft bei der Elektroheizung einen ähnlichen Boom wie er bei Elektroautos schon da ist. Mit Ausbau der regenerativen Energien wird viel Strom produziert, für den dringend Speichermedien benötigt werden. Hier spielt die Elektro-Fußbodenspeicherheizung als Wärme- und damit Energiespeicher ihre Stärken aus. Insider erwarten sogar eine besondere Bezuschussung dieser Elektro-Speicherheizung, die Strom aus regenerativen Energien als Wärme speichert und dabei keinen CO2-Ausstoß produziert. Zur Genehmigung Ihrer neuen Elektro-Fußbodenheizung muß Ihr Elektriker die üblichen Zählertafelanträge für Haushalts- und Heizstrom stellen, welche für Neubauprojekte (mit den heute geforderten Wärmedämmwerten und Nachweis des Primärenergiefaktors) auch ohne Schwierigkeiten genehmigt werden. Bei Problemen bzgl. der Genehmigung einer Elektroheizung für Ihr Neubauvorhaben setzen Sie sich bitte mit uns (DRT GmbH) in Verbindung, oder wenden Sie sich z.B. direkt an Ihren Energieversorger.
FRAGE 11 Bei meiner Heizungsanlage ist ein Heizkreis im Speicherestrich defekt. Gibt es Firmen, die den Fehler lokalisieren und beheben können? Ja. Einige Unternehmen haben sich auf die Lokalisierung und die Reparatur von Kabel-Fehlern im Speicherestrich spezialisiert. Die Adressen finden Sie auf der DRT Internetseite /Informationen/Partner Heizkabelreparatur/...
FRAGE 12 Finde ich aktuelle Informationen zur Umweltverträglichkeit (Stichwort: CO2) und Zukunftssicherheit von Elektrospeicherheizungen auf Ihrer Internetseite? Ja. Wichtige Informationen finden Sie auf der DRT Internetseite unter /Informationen/Wissenswertes...
FRAGE 13 Bei meiner Heizungsanlage ist der Restwärmefühler im Speicherestrich defekt. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Heizkreis auch ohne Restwärmefühler perfekt zu regeln? Ja. Die perfekte Lösung bieten der DRT Aufladeregler R950 oder der neue DRT Mehrkanal-Aufladeregler R980, die eine besondere Betriebseinstellung “AUTO = ohne Fühler” haben. Mit spezieller Elektronik- und Softwarelösung wird der Heizkreis (fast) so perfekt geregelt, als wäre ein funktionierender Restwärmefühler installiert. Eine befriedigende Möglichkeit für den Betrieb ohne Restwärmefühler, die für alle DRT Aufladeregler gilt: Anstelle des Restwärmefühlers einen speziell dimensionierten Festwiderstand anschließen. Genaue Informationen erhalten Sie von unserer Service-Hotline.
FRAGE 14 Bekomme ich bei der DRT GmbH auch Ersatz-/Austauschgeräte für meine Tekmar- bzw. SCHLÜTER-Installation? Ja. Unser Ersatz für Tekmar-Zentralsteuergeräte heißt DRT Zentralsteuergerät Z980 oder DRT Zentralsteuergerät Z950T. Der Ersatz für Tekmar-Aufladeregler lautet DRT Mehrkanal-Aufladeregler R980 oder DRT Einkanal-Aufladeregler R950T. SCHLÜTER-Anlagen können komplett auf unsere DRT Geräte Z980 und R980 bzw. Z950 und R950 umgerüstet werden, da alle neuen DRT Geräte die SCHLÜTER- Außen- und Restwärmefühler erkennen und lesen können. Weitergehende Informationen, auch zu unseren attraktiven Wechsel- und Mengenrabatten, erhalten Sie von unserer Service-Hotline.
FRAGE 15 Beim den Zentralsteuergeräten Z980, Z950 und Z950T ist von einem Sockel-Ladebeginn (E15) die Rede. Werkseinstellung 0%. Für was ist das gut und macht es Sinn dort einen Wert einzugeben? Die Standard-Einstellung ist: E15 = 0% (Sockel Ladebeginn) und E2 = 20°C (Lade-Bedinn). Fällt die Außen-Temperatur jetzt unter 20°C, also z.B. auf 19°C, wird ein wenig nachgeladen. Meist so wenig, dass man die verbrauchte Leistung kaum als Wärme (bei Berührung des Estrichs) wahrnimmt. Trotzdem reicht diese geringe Leistung aus, um den ansonsten auftretenden Temperaturverlust von 1°C wieder auf 20°C auszugleichen. Eine andere Möglichkeit ist die Einstellung: E15 = 10% (Sockel Ladebeginn) und E2 = 18°C (Lade-Bedinn). Jetzt würde bei Außentemperaturen >= 18°C überhaupt nicht geheizt, bei Temperaturen von z.B. 17,5 °C Außentemperatur aber bereits mindestens 10% (E15) der max. Ladedauer von 8 h, d.h. mind. 0,8 h = 48 min. Bei dieser Einstellkombination "merkt" man deutlicher, dass die Heizung "anspringt". Vor- oder Nachteile bzgl. der Heizkosten hat man aber nicht.
DOHRENBUSCH REGEL-TECHNIK GmbH
Intelligente Steuer- und Regeltechnik
FRAGE 16 Was muß ich beachten, wenn ich die Heizmatte(n) in einem Raum abschalten möchte? Soll(en) in einem Raum die Heizmatte(n) per Sicherungsautomat abgeschaltet werden, dann bitte darauf achten, dass ALLE Heizmatten dieses Raumes abgeschaltet werden! Hintergrund: Große Räume haben oft mehrere Heizkreise (Heizmatten), die einzeln mit einem Sicherungsautomaten abgeschaltet werden können. Werden nicht alle Matten abgeschaltet, dann kann ggf. diejenige Einzelmatte, über der ein Restwärmefühler platziert ist, abgeschaltet sein, während andere Heizmatten dieses Raumes noch eingeschaltet sind. Der Aufladeregler erhält also NIE eine Rückmeldung, dass der Heizvorgang die gewünschte Temperaturerhöhung bewirkt. Folglich wird der Aufladeregler immer weiter heizen, und ggf. die eingeschalteten Heizmatten überhitzen bzw. auf Dauer beschädigen.
FRAGE 17 Welche Bodenbeläge kann ich auf den Estrich meiner Elektro-Fußboden-Speicherheizung legen? Prinzipiell alle Bodenbeläge, die auch für eine Warmwasser-Fußbodenheizung geeignet sind. Also auch Laminat, Linoleum, Teppich, Holz, Kork, etc, sofern der Bodenbelag das Symbol „Geeignet für Fußbodenheizung“ trägt. Dadurch ist sicher gestellt, dass die elektrisch erzeugte Wärme auch in den Raum aufsteigen kann und nicht durch falsche Bodenbeläge „abgeblockt“ wird. Bitte decken sie den Heizestrich auch nicht durch vollflächige Möbel oder dickflauschige Teppiche ab. Grundsätzlich muss ein Bodenbelag, der zusammen mit einer Elektro-Fußboden-Speicherheizung zum Einsatz kommt, sowohl resistent gegen Temperatur- schwankungen als auch leicht durchgängig für Wärme sein. Je dicker ein Belag ist, desto höher muss die Temperatur des Estrichs sein und entsprechend höher fallen die Heizkosten aus. Darüber hinaus spielt auch das verwendete Material eine Rolle: Durch 10 mm dicke Fliesen gelangt die Wärme schneller und leichter in den Raum als durch 10 mm dickes Parkett. Orientierung bietet die Angabe des sogenannten Wärmedurchlasswiderstandes. Je niedriger dieser Wert ausfällt, desto günstiger ist es für die Wärmeabgabe. Zusammenaddiert durch alle Schichten der Fußbodenheizung (bitte auch die Trittschalldämmung beachten) sollte der Wärmedurchlasswiderstand einen Richtwert von max. 0,15 m2K/W nicht überschreiten.
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